WISSENSWERTES | 24.03.2016

Neues WissZeitVG in Kraft

Am 17. März 2016 ist das neue Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit der Novellierung Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen entgegenwirken.

Der Abschluss befristeter Arbeitsverträge von nicht promoviertem Personal und nach abgeschlossener Promotion ist jetzt nur noch zulässig, wenn die befristete Beschäftigung der eigenen Qualifizierung dient. Die Dauer der Befristung hat sich zudem an der angestrebten Qualifizierung zu orientieren.

Die Drittmittelbefristung muss sich nunmehr an dem bewilligten Projektzeitraum orientieren.

Für Studierende wurde eine Neuregelung geschaffen, die eine Befristungsmöglichkeit von bis zu einer Dauer von 6 Jahren vorsieht.

Die Verlängerungsmöglichkeiten um Kinderbetreuungszeiten und für Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen wurden erweitert.

Die wichtigste Änderung ist jedoch, dass sogenanntes akzessorisches Personal nunmehr nur noch auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet angestellt werden darf.

Weitere Informationen zu der Expertise von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER finden Sie unter Arbeitsrecht.


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WISSENSWERTES | 08.04.2024

Neues Cannabisgesetz – Auswirkungen und FAQ im Arbeitsrecht

Allen Widerständen zum Trotz ist am 1. April 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG), in Kraft getreten.   Was ist Inhalt?   * Für Erwachsene ist der Besitz von insgesamt bis zu 50 Gramm Cannabis (also trockener Blüten) zum Eigengebrauch erlaubt; die Mitnahme in der Öffentlichkeit ist j...

WISSENSWERTES | 04.12.2023

Bäume pflanzen für das Klima

Wir wollen damit beginnen, unseren CO2-Ausstoß zu kompensieren und dazu haben wir von der Stadt Brandis die Möglichkeit erhalten, auf einem rund 3 Hektar großen Grundstück jährlich ca. 20 Bäume zu pflanzen. Wir möchten mit diesem nachhaltigen und regionalen Projekt unseren Beitrag gegen den Klimawandel leisten und zusätzlich eine zukunftsweisende Außenwirkung unseres Unternehm...