WISSENSWERTES | 24.03.2016

Neues WissZeitVG in Kraft

Am 17. März 2016 ist das neue Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will mit der Novellierung Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen entgegenwirken.

Der Abschluss befristeter Arbeitsverträge von nicht promoviertem Personal und nach abgeschlossener Promotion ist jetzt nur noch zulässig, wenn die befristete Beschäftigung der eigenen Qualifizierung dient. Die Dauer der Befristung hat sich zudem an der angestrebten Qualifizierung zu orientieren.

Die Drittmittelbefristung muss sich nunmehr an dem bewilligten Projektzeitraum orientieren.

Für Studierende wurde eine Neuregelung geschaffen, die eine Befristungsmöglichkeit von bis zu einer Dauer von 6 Jahren vorsieht.

Die Verlängerungsmöglichkeiten um Kinderbetreuungszeiten und für Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen wurden erweitert.

Die wichtigste Änderung ist jedoch, dass sogenanntes akzessorisches Personal nunmehr nur noch auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet angestellt werden darf.

Weitere Informationen zu der Expertise von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER finden Sie unter Arbeitsrecht.


Aktuelle Beiträge von Dr. Iris Henkel

WISSENSWERTES | 17.10.2024

Entgelttransparenzgesetz und neue EU-Richtlinie – Verschärfungen drohen

Bereits im Jahr 2017 ist in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten, dass sich zum Ziel gesetzt hat, das gleiche Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.   Zu diesem Zweck regel...

WISSENSWERTES | 08.04.2024

Neues Cannabisgesetz – Auswirkungen und FAQ im Arbeitsrecht

Allen Widerständen zum Trotz ist am 1. April 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG), in Kraft getreten.   Was ist Inhalt?   * Für Erwachsene ist der Besitz von insgesamt bis zu 50 Gramm Cannabis (also trockener Blüten) zum Eigengebrauch erlaubt; die Mitnahme in der Öffentlichkeit ist j...