WISSENSWERTES | 19.03.2024

Klimaschutzverträge – Start des neuen Förderprogramms

 

Am 12. März 2024 startete das BMWK den ersten Förderaufruf für sein innovatives Förderprogramm der Klimaschutzverträge. Energieintensive Unternehmen, wie etwa solche der Chemie-, Papier-, Glas- und Stahlindustrie, können sich ab sofort für das neue staatliche Förderprogramm bewerben. Dessen Ziel ist die Umstellung der Industrie auf klimafreundlichere Produktionsweisen.

 

Konzept der Klimaschutzverträge – Mehrkostenausgleich

 

Das Förderprogramm der Klimaschutzverträge dient als staatliche Unterstützung von großen Anlagen, die Preisrisiken und Mehrkosten ausgleichen soll, welche Unternehmen aktuell oftmals noch von einer klimafreundlichen Produktion ab­halten. Sie ist als Anstoßfinanzierung für die Errichtung und den Betrieb neuartige Industrieanlagen in Deutschland gedacht.

 

Mit den Klimaschutzverträgen soll den begünstigten Unternehmen eine variable Förderung gezahlt werden, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Sobald die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll das ge­förderte Unternehmen seine Mehreinnahmen an den Staat auskehren. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Unternehmen den Vertrag zum Ablauf von drei Jahren kün­digen.

 

Das Förderprogramm ist wie ein Auktionsverfahren konzipiert: Unternehmen müssen ein „Gebot“ über die Höhe der benötigten staatlichen Unterstützung ab­geben, die benötigt wird, um mit der jeweiligen transformativen Technologie eine Tonne CO₂ zu vermeiden. Dadurch sollen nur diejenigen Unternehmen den Zuschlag erhalten, die besonders günstig ihre Produktion umstellen.

 

Mit dem Instrument der Klimaschutzverträge sollen sowohl Investitionskosten wie auch Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert werden, um den Unternehmen die notwendige Planungssicherheit für den Bau auch großer Indus­trieanlagen zu geben.

 

Fördervoraussetzungen

 

Alle Unternehmen, die mit konkreten Vorhaben erfolgreich am ersten vorberei­tenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich jetzt bewer­ben und ein Angebot zur Förderung abgeben. Hierzu hat das BMWK bereits Zulassungsschreiben mit weiteren Informationen verschickt.

 

Damit ein Vorhaben im Gebotsverfahren berücksichtigt werden kann, müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, welche sich nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KVS) richtet.

 

Für jene Unternehmen, welche sich an der ersten Gebotsrunde zum Förder­programm Klimaschutzverträge beteiligen können, gilt es innerhalb von vier Monaten, also bis zum 11. Juli 2024, ein entsprechendes Gebot abzugeben. Hierzu haben sie die für das Gebotsverfahren notwendigen Dokumente auszufüllen und über die Förderplattform des Bundes (easy online) einzureichen.

 

Neue Förderchancen ab Sommer 2024

 

Ein neues vorbereitendes Verfahren ist für Sommer 2024 geplant, sodass auch jene Unternehmen eine Chance auf Förderung erhalten, welche das vorbereitende Verfahren im Sommer 2023 versäumt haben.

 

Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge.


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