WISSENSWERTES | 19.03.2024
Klimaschutzverträge – Start des neuen Förderprogramms
Am 12. März 2024 startete das BMWK den ersten Förderaufruf für sein innovatives Förderprogramm der Klimaschutzverträge. Energieintensive Unternehmen, wie etwa solche der Chemie-, Papier-, Glas- und Stahlindustrie, können sich ab sofort für das neue staatliche Förderprogramm bewerben. Dessen Ziel ist die Umstellung der Industrie auf klimafreundlichere Produktionsweisen.
Konzept der Klimaschutzverträge – Mehrkostenausgleich
Das Förderprogramm der Klimaschutzverträge dient als staatliche Unterstützung von großen Anlagen, die Preisrisiken und Mehrkosten ausgleichen soll, welche Unternehmen aktuell oftmals noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten. Sie ist als Anstoßfinanzierung für die Errichtung und den Betrieb neuartige Industrieanlagen in Deutschland gedacht.
Mit den Klimaschutzverträgen soll den begünstigten Unternehmen eine variable Förderung gezahlt werden, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Sobald die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll das geförderte Unternehmen seine Mehreinnahmen an den Staat auskehren. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Unternehmen den Vertrag zum Ablauf von drei Jahren kündigen.
Das Förderprogramm ist wie ein Auktionsverfahren konzipiert: Unternehmen müssen ein „Gebot“ über die Höhe der benötigten staatlichen Unterstützung abgeben, die benötigt wird, um mit der jeweiligen transformativen Technologie eine Tonne CO₂ zu vermeiden. Dadurch sollen nur diejenigen Unternehmen den Zuschlag erhalten, die besonders günstig ihre Produktion umstellen.
Mit dem Instrument der Klimaschutzverträge sollen sowohl Investitionskosten wie auch Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert werden, um den Unternehmen die notwendige Planungssicherheit für den Bau auch großer Industrieanlagen zu geben.
Fördervoraussetzungen
Alle Unternehmen, die mit konkreten Vorhaben erfolgreich am ersten vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich jetzt bewerben und ein Angebot zur Förderung abgeben. Hierzu hat das BMWK bereits Zulassungsschreiben mit weiteren Informationen verschickt.
Damit ein Vorhaben im Gebotsverfahren berücksichtigt werden kann, müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, welche sich nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KVS) richtet.
Für jene Unternehmen, welche sich an der ersten Gebotsrunde zum Förderprogramm Klimaschutzverträge beteiligen können, gilt es innerhalb von vier Monaten, also bis zum 11. Juli 2024, ein entsprechendes Gebot abzugeben. Hierzu haben sie die für das Gebotsverfahren notwendigen Dokumente auszufüllen und über die Förderplattform des Bundes (easy online) einzureichen.
Neue Förderchancen ab Sommer 2024
Ein neues vorbereitendes Verfahren ist für Sommer 2024 geplant, sodass auch jene Unternehmen eine Chance auf Förderung erhalten, welche das vorbereitende Verfahren im Sommer 2023 versäumt haben.
Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge.