Recht der öffentlichen Infrastruktur
Wir beraten Kommunen und Zweckverbände in allen wesentlichen Fragen zu der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere in folgenden Themenbereichen:
- Beratung bei der Durchführung von kommunalen Ver- und Entsorgungsleistungen, insbesondere Prüfung und Durchsetzung von Anschluss- und Benutzungszwang, umfassende Beratung bei der Schaffung autarker kommunaler Versorgungslösungen im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung sowie Wasser/Abwasser, Beratung bei der Ausgestaltung und Durchsetzung von Leitungsrechten
- Beratung bei der Gestaltung und Finanzierung von kommunalen Projekten im Bereich der technischen und mobilen Infrastruktur, z. B. Beratung bei der Gestaltung von ÖPNV-Finanzierungsverträgen und bei straßenrechtlichen Planungen und Umstufungsentscheidungen
- Rechtliche Prüfung, Verhandlung und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Mitbenutzung öffentlicher Straßen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen, Kommunen oder Verbände, bei Verlegung von Straßen und Anlagen