Rettungsdienst-, Brandschutz- und Katastrophenschutzrecht

Wir beraten kommunale und staatliche Aufgabenträger in allen Fragen des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes. Bei unserer Beratung berücksichtigen wir das zumeist komplexe Umfeld der jeweils handelnden Akteure, insbesondere der staatlichen Aufsichtsbehörden, der Kostenträger, der Leistungserbringer sowie ihrer Landes- und Bundesverbände, aber auch der kommunalen Spitzenverbände und Hauptorgane (Stadtrat, Kreistag oder Verbandsversammlung).