Luftverkehrsrecht Wir beraten Verkehrsflughäfen in allen wesentlichen Fragen des Luftverkehrsrechts, insbesondere in den Bereichen: Errichtung eines Flugplatzes und den Betrieb Luftverkehrsgesetzliche Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren Recht der Luftsicherheit, insbesondere die Personal- und Warenkontrollen Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen Flughafenbetreiber und den Aufsichts- und Sicherheitsbehörden Beratung zu Querschnittsbereichen, die spezielle Anforderungen an Verkehrsflughäfen stellen, wie etwa das Energie-, Vergabe-, Beihilfen- und Umweltrecht Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Flughafeninteressen bis hin zu obersten Bundesgerichten und zum EuGH