Unternehmenstransaktionen

Beim Verkauf oder Erwerb eines Unternehmens sind steuerliche Aspekte ein zentraler Faktor für die Kaufpreisbildung. Die Besteuerung von Unternehmenstransaktionen will rechtzeitig, umfassend und vor allem rechtssicher betrachtet werden: So kann der Verkäufer eines Unternehmens oftmals den erzielbaren Nettogewinn allein dadurch erhöhen, in dem die Unternehmensstruktur rechtzeitig vor der Transaktion steuerlich optimiert wurde. Dem Erwerber eines Unternehmens ist regelmäßig daran gelegen, seinen Finanzierungsaufwand für den Kauf so zu gestalten, dass dieser begünstigend in die Berechnung der Steuerquote einfließt.

Weiterhin sollte auch ein späterer Ausstieg aus einer unternehmerischen Beteiligung rechtzeitig bedacht werden, in dem bereits beim Erwerb rechtlich geeignete und steueroptimierte Exit-Strukturen für den Fall des Wiederverkaufs oder einer geplanten Unternehmensnachfolge geschaffen werden.

Unsere steuerlichen Berater entwickeln gemeinsam mit den auf Gesellschaftsrecht und M&A / Transaktionen spezialisierten anwaltlichen Kollegen von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER erfolgreich die entsprechenden, auf den jeweiligen Fall bezogenen Konzepte.

Die so gefundenen Lösungen zur steuerlichen Optimierung der Transaktionsstrukturen sichern wir durch die Abstimmungen mit der Finanzverwaltung ab, insbesondere im Rahmen von verbindlichen Auskünften. Ferner begleiten wir unsere Mandanten bei den Verhandlungen zwischen den Transaktionsparteien. Die Unterstützung unserer Mandanten bei der Umsetzung der gewählten Struktur durch geeignete rechtliche und organisatorische Maßnahmen gehört für uns genauso zum Leistungsumfang wie die Erstellung aller erforderlichen Vereinbarungen und Dokumente im Rahmen der jeweiligen Transaktion.