Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist mit einem Aufkommen von annähernd 200 Milliarden Euro jährlich die ertragsstärkste und damit wichtigste Steuer in Deutschland. Außerdem ist das Umsatzsteuerrecht sehr komplex, so dass dieser Bereich in der Beratungspraxis von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER einen wichtigen Platz einnimmt.

Das im geltenden Umsatzsteuersystem nach wie vor mögliche Betrugspotenzial führte in der Vergangenheit zu einer ganzen Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen. Immer häufiger sind Unternehmen von dem teilweise erweiterten Reverse-Charge-Verfahren und vermehrten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen betroffen. Der hohe Formalisierungsgrad und die Komplexität der Umsatzsteuergesetzgebung bergen für jedes Unternehmen das Risiko, nachträglich Steuerzahlungen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen leisten zu müssen. Die Forderungen aus diesen Nacherhebungen summieren sich jährlich auf etwa 4 Milliarden Euro.

Ziel eines jeden Unternehmens muss es sein, die Liefer- und Leistungsbeziehungen so zu steuern, dass die geltend gemachten Vorsteuern in voller Höhe erstattet werden.
Die Beratung von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER umfasst die gesamte Bandbreite des Bereichs Umsatzsteuer: Dies beginnt bei der praktischen Anwendung der Umsatzsteuergesetzgebung im Unternehmensalltag, umfasst die Gestaltung von Liefer- und Leistungsbeziehungen bis hin zur Begleitung bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sowie bei Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof sowie dem Europäischen Gerichtshof.

Als Spezialisten erstellen wir für unsere Mandanten verständliche Arbeitsanweisungen und praxiserprobte Handlungsleitfäden für den täglichen Umgang mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung von internen Abrechnungsprozessen zur Vermeidung umsatzsteuerlicher Risiken. Wir erstellen Gutachten zu nationalen wie grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen und beraten bei der umsatzsteuerlichen Gestaltung dieser Beziehungen.

Zu unserem Leistungsangebot gehören auch die Optimierung der unternehmensspezifischen Vorsteuerschlüssel sowie die maßgeschneiderte Vertragsgestaltung unter umsatzsteuerlichen Aspekten inklusive der Formulierung entsprechender Steuerklauseln. Außerdem begleiten wir unsere Mandanten bei der Errichtung umsatzsteuerlicher Organschaftsstrukturen, insbesondere bei Holdinggesellschaften.

Die Expertise von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER wird in umsatzsteuerlichen Fragen häufig auch von Steuerberatern und anderen Rechtsanwälten genutzt, wenn bei besonderen Aspekten der Umsatzsteuer eine vertiefte Beratung notwendig erscheint. Dabei ist es für uns selbstverständlich, die direkte Mandatsbeziehungen zwischen Steuerberatern bzw. anderen Anwälten und deren Mandanten uneingeschränkt zu wahren.