Betriebsprüfungen

Steuerliche Expertise und anwaltlicher Rat im Umfeld von Betriebsprüfungen ist heute mehr denn je erforderlich: Mit Einführung der EDV-gestützten Betriebsprüfung und dem so ermöglichten behördlichen Zugriff auf die interne Datenverarbeitung eines Unternehmens erlangen Betriebsprüfer die wesentlichen Informationen schneller und erhalten deutlich tiefere Kenntnisse. In der Folge haben die zwischen Betriebsprüfung und Unternehmen streitigen Sachverhalte zugenommen.

Wir begleiten Unternehmen bei Betriebsprüfungen deshalb umfassend. Für uns bedeutet das, bereits im Vorfeld einer Betriebsprüfung die relevanten Daten zu prüfen, verfahrenssicher aufzubereiten und unsere Mandanten auf Wunsch auch bei der Schlussbesprechung zu begleiten.

PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER vertritt ihre Mandanten deshalb auch in allen Rechtsbehelfsverfahren, die auf Grund der Feststellungen einer Betriebsprüfung anhängig werden.

Unsere steuerlichen Berater begleiten Betriebsprüfungen nicht nur für Unternehmen, die laufend von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER beraten werden. Wegen der besonderen Erfahrungen bei der Betreuung von Betriebsprüfungen werden wir auch von anderen Steuerberatern um Rat und Unterstützung gebeten. Dabei ist es für uns selbstverständlich, die direkte Mandatsbeziehungen zwischen diesen Steuerberatern und deren Mandanten uneingeschränkt zu wahren.