Recht der öffentlichen Infrastruktur

Wir beraten Kommunen und Zweckverbände in allen wesentlichen Fragen zu der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere in folgenden Themenbereichen:

 

  • Beratung bei der Durchführung von kommunalen Ver- und Entsorgungsleistungen, insbesondere Prüfung und Durchsetzung von Anschluss- und Benutzungszwang, umfassende Beratung bei der Schaffung autarker kommunaler Versorgungslösungen im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung sowie Wasser/Abwasser, Beratung bei der Ausgestaltung und Durchsetzung von Leitungsrechten

 

  • Beratung bei der Gestaltung und Finanzierung von kommunalen Projekten im Bereich der technischen und mobilen Infrastruktur, z. B.  Beratung bei der Gestaltung von ÖPNV-Finanzierungsverträgen und bei straßenrechtlichen Planungen und Umstufungsentscheidungen

 

  • Rechtliche Prüfung, Verhandlung und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Mitbenutzung öffentlicher Straßen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen, Kommunen oder Verbände, bei Verlegung von Straßen und Anlagen