WISSENSWERTES | 16.04.2025

PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER bei der Frühjahrstagung der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR)

 

Am 8. und 9. April 2025 trafen sich Mitglieder und Interessierte in der Dresdner Altstadt zur Frühjahrstagung der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR). Im vollbesetzten Tagungsraum des INNSiDE Hotels im Schatten der Frauenkirche kamen Vertreter aus Landwirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft zusammen, um sich zum Tagungsthema „Zukunftssichere Landwirtschaft ökonomisch-ökologisch gedacht“ und daran anknüpfende aktuelle Themen aus dem Agrarsektor auszutauschen. PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER war bei der Vortragsveranstaltung am 8. April dabei und konnte sich durch den Austausch mit den beteiligten Akteuren über aktuelle Herausforderungen und Beratungsbedarf informieren.

 

Die Vortragsbeiträge schilderten Erkenntnisse aus Naturwissenschaft und Ökonomie. Davon ausgehend wurde zu juristischen Themen übergeleitet. Im Fokus stand der Begriff der Nachhaltigkeit in seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sowie seiner rechtlichen Ausformung in § 11 Bundeswaldgesetz oder den §§ 1 und 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weil der Boden das zentrale Betriebsmittel für landwirtschaftliche Betriebe ist, kommen die Bäuerinnen und Bauern bei ihrer Arbeit zwangsläufig mit dem Umweltrecht in Form des Bodenschutz-, Wasser- oder allgemeinen Naturschutzrechts in Kontakt. Sie genießen dabei aufgrund der ernährungssichernden Funktion ihrer Tätigkeiten vielerlei Privilegierungen, beispielsweise in § 14 Abs. 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) oder § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Die Regulierungsdichte wird dabei nicht zuletzt wegen der zunehmenden und sich zuspitzenden klimatischen Herausforderungen immer höher. Beispielsweise kann es in Gebieten mit immer öfter auftretender Trockenheit eine Herausforderung sein, eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Versorgung der Bewässerungssysteme zu bekommen. Durch Wetterextreme kommt es andererseits auch vermehrt zu Überschwemmungen, die sich auf die Beihilfefähigkeit der Flächen auswirken und erhebliche Einkommenseinbußen verursachen können, wenn im Rahmen des Agrarförderungsverfahrens Mitwirkungspflichten verletzt werden.

 

Das Agrarrecht zeigt sich als heterogenes Rechtsgebiet, das neben föderalistischen Besonderheiten zunehmend europarechtlich überformt wird und über viele Schnittstellen des öffentlichen zum privaten Recht verfügt. Landwirtschaftliche Betriebe sehen sich dementsprechend mit mannigfaltigen rechtlichen Problemen konfrontiert. Um die Transformationsprozesse der Gegenwart, wie die Entwicklung alternativer Anbaumethoden oder die Erschließung neuer Tätigkeitfelder im Bereich der erneuerbaren Energien zu ermöglichen, braucht es daher rechtliche Lösungen. Bei der Anlage sogenannter Agroforstsysteme ist das Förderrecht auf seine Anwendbarkeit zu prüfen und kann perspektivisch ein Biotopschutz den Nutzen der Anlage schmälern. Bei Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien wird neue Infrastruktur benötigt, deren Konstruktion die Prüfung bauplanungsrechtlicher Tatbestände auslöst. Eine weitsichtige und umfassende Planung der jeweiligen Vorhaben ist unerlässlich und der Bedarf nach einzelfallbezogener Rechtsberatung ist und bleibt groß.

 

Der Tagungstag endete mit einem Ausflug nach Schloss Wackerbarth in Radebeul, bei dem die Herstellung und Verkostung regionaler Agrarerzeugnisse einen geselligen Abschluss bildeten. Es war ein inhaltlich interessanter Tag, der uns einen Austausch zu spannenden Themen und das Knüpfen neuer Kontakte ermöglichte.

 

Autor: Rechtsanwalt Paul Renninger


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