WISSENSWERTES | 27.03.2023

„OD-Pauschalen“ der Ortsdurchfahrtenrichtlinie des Bundes (ODR) erneut angehoben

 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die sog. „OD-Pauschalen“ der Ortsdurchfahrtenrichtlinie des Bundes (ODR) erneut angehoben:

 

• Die Grundpauschale wurde von EUR 166 auf EUR 233 je laufender Straßenmeter angehoben.
• Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich des Umweltschutzes beträgt nun EUR 46 statt wie bisher EUR 33 je laufender
Straßenmeter.
• Die Pauschale für Straßeneinläufe wurde von EUR 530 pro Einlauf auf EUR 744 erhöht.

 

Bei Altfällen soll es bei der vereinbarten Pauschale verbleiben.

 

Die Erhöhung wurde mit der Erhöhung der Baukosten und dem entsprechenden Baupreisindex begründet.

 

Bekannt gemacht wurde die Änderung im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 24/2022 ; sie wird im Verkehrsblatt (VkBl.) veröffentlicht. Zugrunde liegt ein Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMVI), Leiter der Abteilung Bundesfernstraßen an die Obersten Straßenbaubehörden der Länder.

 

Zu beachten ist, dass auch diese Anhebung die OD-Pauschalen noch nicht auskömmlich macht. Wir verweisen hierzu auf unseren Beitrag aus 2017. Seither sind die Baukosten um ein Vielfaches gestiegen.

 

In Sachsen sind die neuen Pauschalregelungen von den Straßenbaubehörden zu beachten. Verbindlich sind sie für die Gemeinden und Abwasserzweckverbände, die für überörtliche Straßenbaulastträger das Oberflächenwasser aufnehmen, jedoch nicht. Hierfür ist vorrangig die Fiktivkostenbeteiligung nach § 23 Absatz 5 Sächsisches Straßengesetz anzuwenden, die in den meisten Fällen zu deutlich höheren Ansprüchen führt als die OD-Pauschalen.


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