WISSENSWERTES | 13.11.2020

Neuerungen im Abfallrecht: Bundesrat beschließt endlich „Mantelverordnung“

 

Seit über 15 Jahren ist die Verabschiedung einer „Mantelverordnung“ in der Diskussion. Am 6. November 2020 hat der Bundesrat bundeseinheitliche Regelungen für die Verwertung mineralischer Abfälle gebilligt. Die vom Bundesrat beschlossene Fassung finden Sie hier.

 

Einzelne Regelungsbereiche der Mantelverordnung

 

Kern des Vorhabens ist nach Art. 1 die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Darin sind Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken enthalten. Mit der EBV sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

 

Das besonders diskutierte Thema der Verfüllung soll nun durch Artikel 2 der Mantelverordnung Ausnahmen hinsichtlich der Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien vor, die eigentlich gestrichen werden sollten.

 

Darüber hinaus geht es um die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

 

Keine eigenen Länderregelungen für Verfüllungen

 

Wirtschafts-, Wohnungsbau- und Verkehrsausschuss hatten empfohlen, den Ländern explizit die Möglichkeit zu geben, eigene Regelungen zur Verfüllung zu treffen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Es bleibt damit bei den Formulierungen des Regierungsentwurfs, die es den zuständigen Behörden erlaubt, im Einzelfall Verfüllungen auch bei Überschreiten der Zulassungswerte zu gestatten, wenn die Standortverhältnisse dies erlauben.

 

Gemischte Resonanz in der Entsorgungswirtschaft

 

Die Entsorgungswirtschaft ist sich uneinig über die Effekte der beschlossenen Verordnung: Einerseits wird die aktuelle Beschlussfassung begrüßt, da sie die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen und Recycling-Rohstoffen erhöhe und die Problematik der teilweise regional bestehenden Kapazitätsengpässe bei Deponien nicht weiter verschärfe.

 

Andererseits bleibe die Verwertungssituation von Boden weiter angespannt. Eine sinkende Verwertungsquote bei mineralischen Abfällen und steigender Deponiebedarf seien vorprogrammiert.

 

Perspektive: Vor späterem Inkrafttreten noch weitere Anpassungen

 

Die Bundesregierung plant nochmals eine Anpassung des Entwurfs. In diesem Fall müsste  die Verordnung mit entsprechenden Änderungen nach einem Beschluss der Bundesregierung und des Bundestages noch einmal dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet werden.

 

Die Mantelverordnung soll nach dem Willen der Länder erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, so etwa für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.


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