WISSENSWERTES | 14.08.2019

Kostenbeteiligungen des Freistaates Sachsen – LASuV – für Straßenentwässerung 2017 bis 2019

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Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am 8. August 2019 eine Kleine Anfrage zu tatsächlichen Kostenbeteiligungen des Freistaates Sachsen für die Mitbenutzung kommunaler Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Straßenoberflächenwasser von Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen beantwortet. Die Ergebnisse sind ganz erstaunlich und für die verschiedenen Niederlassungen des Sächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ganz unterschiedlich:

 

  • Die OD-Pauschale (Ortsdurchfahrtenrichtlinie des Bundes) – ohne Zuschläge – wird danach bei den Niederlassungen Leipzig, Plauen und Meißen ausnahmslos vereinbart.

    Das ist überraschend, da die Pauschale nach der Ortsdurchfahrtenrichtlinie des Bundes auch nach ihrer Anhebung 2018 nicht auskömmlich ist. Wir verweisen hierzu auf unseren Beitrag aus dem Vorjahr. Die Baumaßnahmen dürften daher hier in den meisten Fällen für die Kommunen zu Defiziten führen, obwohl gemäß § 23 Abs. 5 SächsStrG nicht die Pauschalen ausschlaggebend sind, sondern die Fiktivkosten.

 

  • In den Niederlassungen Zschopau und Bautzen werden neben den OD-Pauschalen auch Fiktivkosten bei Bau- oder Erneuerungsmaßnahmen vereinbart, die ganz erheblich über den OD-Pauschalen liegen. In Bautzen erfolgte dies jedoch nur in zwei von 14 Fällen; in Zschopau dagegen wurde die Hälfte der Maßnahmen auf Basis eines Fiktivkostenentwurfs abgerechnet.

 

  • In der Niederlassung Bautzen wurden drei Maßnahmen weit unter der OD-Pauschale abgerechnet; in zwei Fällen lagen hier die übernommenen Kosten je Meter entwässerter Straßen bzw. Kanal unter EUR 100,00! Zum Vergleich: die reine Grundpauschale lag nach der OD-Pauschale bis 2018 bei EUR 146,00; seither beträgt sie EUR 166,00 je laufender Meter entwässerte Straßenfläche (siehe dazu unseren weiteren Beitrag)

 

Die Fragen und die Stellungnahme des SMWA dazu (Drs.-Nr. 6/18341) sowie die Tabellen der o.g. Abrechnungen der einzelnen Niederlassungen des LASuV finden Sie hier.

 

Wir beraten und vertreten Kommunen seit vielen Jahren bei Verhandlungen mit den überörtlichen Straßenbaulastträgern, wenn kommunale Entwässerungsanlagen mitbenutzt werden. Sofern Sie hierzu Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gern an unseren Standorten in Leipzig, Dresden und Chemnitz.

 

 

 


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