TERMINE | 05.07.2021

Einladung zum Webinar: Neue Haftungsfallen für Geschäftsführer mit Einführung des StaRUG – verpflichtende Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems

 

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind allgegenwärtig und werden es wohl noch eine sehr lange Zeit bleiben. Der Gesetzgeber hat deshalb zum Jahreswechsel eine Fülle neuer Regelungen eingeführt, um die betroffenen Unternehmen zu sanieren.

 

Parallel dazu ist das neue Sanierungsgesetz – Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen StaRUG – zum 1. Januar 2021 auf den Weg gebracht worden. Zielstellung des Gesetzes soll die frühzeitige Nutzung eines Sanierungsverfahrens sein, um in Schieflage geratene Unternehmen rechtzeitig zu retten.

 

Mit der Einführung dieses Gesetzes sind zahlreche Pflichten auf die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften und ihre steuerlichen Berater hinzugekommen.
Das Erfordernis eines Risikofrüherkennungssystems ist in § 1 des StaRUG geregelt.

 

Wir möchten Ihnen am 19. Juli 2021 von 14.00 bis 15.00 Uhr in unserem Webinar einen Überblick geben, welche neuen Vorgaben für die fortlaufende Überwachung Ihres Unternehmens zu erfüllen sind und wie Sie wirtschaftliche Schieflagen ermitteln können. Abschließend möchten wir Ihnen einen kurzen Ausblick über die einzelnen Sanierungsverfahren geben.

 

Konkret möchten wir über folgende Themen informieren:

 

1. Warn- und Hinweispflichten durch Einführung StaRUG zum 01. Januar 2021

• Pflichten der Geschäftsführung / des Unternehmers
• Pflichten der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

 

2. Überblick Insolvenzantragspflichten

• Antragspflichten gemäß § 15a InsO
• Zahlungsunfähigkeit / drohende Zahlungsunfähigkeit /Überschuldung

 

3. Ausblick – Sanierungsverfahren

• Stufe 1 – Präventives Sanierungsverfahren
• Stufe 2 – Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
• Stufe 3 – Regelinsolvenzverfahren

 

Ihre Anmeldung nehmen wir gern bis zum 18. Juli 2021 entgegen. Den Zoom Link erhalten Sie am 19. Juli 2021. Das Webinar ist für Sie kostenfrei.


Current articles

NEWS | 05.11.2025

BGH: Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG über die Zustimmung zu einem Deckungsvergleich mit ...

Das Aktiengesetz (AktG) regelt in § 121 Abs. 3 AktG die Anforderungen an die Einberufung zur Hauptversammlung. Hierzu gehört gemäß § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG insbesondere auch die Angabe der Tagesordnung.   Ein aktuelles Urteil des BGH vom 30. September 20...

NEWS | 03.11.2025

PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER wieder unter den drei TOP-Kanzleien im Osten

Im aktuellen JUVE-Handbuch 2025/2026 wird PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER wieder als eine der drei TOP-Wirtschaftskanzleien im Osten aufgeführt. Die kombinierte gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung bei Transaktionen sowie die Kompetenzen im öffe...