WISSENSWERTES | 12.12.2023

Die Digitale Transformation der Rathäuser: Ein Einblick in den MUTOFFENSIVE Podcast mit Michael Kubach

 

Die neueste Folge des MUTOFFENSIVE Podcasts bietet einen tiefen Einblick in die gegenwärtige Transformation der Rathäuser durch die fortschreitende Digita­lisierung. In einem Gespräch mit unserem Experten Michael Kubach werden die Herausforderungen, Chancen und innovativen Lösungen in diesem entscheidenden Bereich diskutiert.

 

Die Diskussion erstreckt sich über verschiedene Themen, darunter die Digita­lisierung von Verwaltungsprozessen, die Bedeutung von Bürgernähe in Rathäusern und die Rolle von Kennzahlen. Besonderes Augenmerk wird auf die “Rathaus-Cloud” gelegt, ein wegweisendes Projekt, das darauf abzielt, digitale Prozesse in Rathäusern zu optimieren und Kommunen die Möglichkeit bietet, gemeinsam an digitalen Lösungen zu arbeiten.

 

Michael Kubach teilt seine Erfahrungen und Einblicke in die aktuelle Dynamik, bei der Rathäuser nicht nur Dienstleister, sondern auch Produzenten von digitalen Lösungen werden. Die Diskussion endet mit einem Aufruf an die Zuhörer, bei ihrem nächsten Besuch im Rathaus bewusst auf die Veränderungen und Digitalisierungs­initiativen zu achten.

 

Tauchen Sie ein in die Zukunft der Verwaltungswelt und erfahren Sie, wie die Digitalisierung die Interaktion zwischen Bürgern und Rathäusern revolutioniert. Lesen Sie mehr in der vollständigen Podcast-Zusammenfassung auf unserem Unternehmensblog. #Digitalisierung #Innovation #Rathauswandel

 

Michael Kubach
beratungsraum
Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH


Current articles

NEWS | 10.02.2025

DEUTSCHLANDSTIPENDIUM-NETZWERKTREFFEN – AUSTAUSCH MIT BESONDEREM RAHMENPROGRAMM

In unserem letzten Beitrag haben wir über die Verleihung der Deutschlandstipendien und das Engagement von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER als Förderer junger Talente berichtet.   Am 29. Januar 2025 fand nun das erste Netzwerktreffen des Deutschlandstipendiu...

NEWS | 06.02.2025

E-Mail-Adressen der Mitarbeiter – Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Herausgabe an Gewerkschaften

Grundsätzlich haben Gewerkschaften ein Zutrittsrecht zum Betrieb, um Mitglieder zu werben und Informationsmaterial zu verteilen. Dieses Recht wird von der Recht­sprechung aus der grundrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG abgeleit...