WISSENSWERTES | 18.03.2020

Corona-Krise – Wir sind weiterhin für Sie da!

 

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Geschäftspartner,

 

in einer Zeit, in der ein großer Teil der Welt von der Corona-Krise betroffen ist, möchten wir Ihnen und Ihren Familien unser Mitgefühl aussprechen.

 

Die Gesundheit unserer Mandanten, Geschäftspartner und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Uns ist auch bewusst, dass Ihre Unternehmen, Ihre Geschäfte und Ihre Projekte nicht zum Stillstand kommen dürfen.

 

Wir möchten Sie deshalb darüber informieren, dass wir auch in diesen schwierigen Zeiten wie gewohnt weiter für Sie da sind. Wir halten unserer Beratungstätigkeit an unseren drei Standorten in Leipzig, Dresden und Chemnitz mit dem Ihnen bekannten Team voll umfänglich aufrecht und reagieren auf Ihre Anfragen sofort. Unser Ziel ist es, Ihnen weiter ein Höchstmaß an rechtlicher und steuerrechtlicher Unterstützung anzubieten. Sie können sich weiterhin wie gewohnt mit Ihren rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen jederzeit an uns wenden. Dies betrifft selbstverständlich auch die rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus.

 

Zum Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens unserer Mandanten, Geschäftspartner und Mitarbeiter haben wir zahlreiche organisatorische Maßnahmen ergriffen. Sie erreichen uns wie gewohnt per Telefon oder Email oder persönlich in unseren drei Büros in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Statt persönlicher Besprechungen bieten wir Ihnen Telefon- und Videokonferenzen an, damit Sie auch weiterhin mit uns im Kontakt und Austausch bleiben können. Auch im Fall weiterer behördlicher Auflagen und bei einer länger anhaltenden Krise werden wir Sie weiter in diesen schwierigen Zeiten voll umfänglich unterstützen können.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.


Current articles

NEWS | 08.04.2024

Neues Cannabisgesetz – Auswirkungen und FAQ im Arbeitsrecht

Allen Widerständen zum Trotz ist am 1. April 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG), in Kraft getreten.   Was ist Inhalt?   * Für Erwachsene ist der Besitz von insgesamt bis zu 50 Gramm Cannabis (also trockener Blüten) zum Eigengebrauch erlaubt; die Mitnahme in der Öffentlichkeit ist j...

NEWS | 02.04.2024

Schulungsanspruch des Betriebsrats – Webinar oder Präsenzschulung?

Betriebsräte haben nach den Vorschriften des BetrVG umfangreiche Schulungsansprüche gegen den Arbeitgeber. Dabei steht häufig nicht nur in Streit, ob eine Schulung überhaupt erforderlich ist, damit der Betriebsrat seinen Aufgaben nachkommen kann. Oft wird auc...