Beiträge zum Municipal tax law

31.07.2023

Abwasserabgabe bei Teilortskanälen (TOK) und kommunalen Kleinkläranlagen – OVG Bautzen verpflichtet Landesdirektion Sachsen zur Abgabenbefreiung bei Kleineinleitungen der Kommune

Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften – meist Gemeinden und Zweck­verbände – betreiben nicht nur Zentralkläranlagen, sondern auch sog. Teilorts­kanäle (TOK), in die Anlieger die Überläufe ihrer Kleinkläranlagen einleiten und die dann in ein Gewässer münden. Daneben betreiben einige Aufgabenträger auch selbst Kleinkläranlagen – gemäß § 52 Abs. 1 SächsWG sind dies Anlagen zur Behandlung häuslicher Abwässer, die für eine Belastung von weniger als 3 kg biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) oder 8 m³ täglich bemessen sind. TOK und Kleinkläranlagen münden in eine…

15.05.2020

Kommunaler IT-Dienstleister in Sachsen – KISA-Umlagenbescheide rechtswidrig

  Seit Jahren gibt es in Sachsen Streit zwischen dem Zweckverband „Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen“ (KISA) und seinen Mitgliedern. KISA stellt seinen Mitgliedern gegen Entgelt Datenverarbeitungsverfahren, Datenübertragungsnetze, Datenverarbeitungsleistungen und zugehörige Serviceleistungen zur Erledigung oder Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben mit technikunterstützter Informationsverarbeitung zur Verfügung; hierfür werden jedoch jeweils Einzelverträge abgeschlossen. Zuletzt scheiterte die Stadt Mittweida (Urteil des OVG Bautzen vom…

19.02.2018

Wasserentnahmeabgabe für Kiesabbauunternehmen, § 91 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)

Sorry, this entry is only available in German. Insbesondere für Kiesabbauunternehmen stellt die Wasserentnahmeabgabe und deren Vollzug ein erhebliches Problem dar. Sie entnehmen für den Betrieb des Kiesabbaus erhebliche Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern, führen dieses zum ganz überwiegenden Teil jedoch wieder in das Gewässer zurück. Tatsächlich wird also nur ein sehr geringer Teil der Entnahmemenge durch verbraucht. Für die Höhe der Wasserentnahmeabgabe wird dennoch die Entnahmemenge, nicht aber der tatsächliche Verbrauch, in Ansatz gebracht. Hinzu kommt die höchst…

01.02.2016

Säumniszuschläge für Beitrags­bescheide entfallen rückwirkend

Druckmittel für die sofortige Zahlung von Kommunalabgaben sind die Säumniszuschläge. Sie entstehen auch dann, wenn der Abgabenschuldner Widerspruch einlegt oder der Bescheid später geändert oder aufgehoben wird. Grund ist die Entscheidung des Gesetzgebers, dass Abgaben zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kommunen sofort zur Zahlung fällig sind und auch bleiben; der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Säumniszuschläge sind daher auch mit 1% (§ 240 AO i.V.m. den Kommunal-abgabengesetzen der Länder) nicht unempfindlich hoch. Kein Wegfall durch…