Klaus Hardraht

Rechtsanwalt, Of Counsel

Klaus Hardraht war Gründungspartner von Petersen Hardraht Pruggmayer. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Lausanne, Straßburg und Coimbra und seiner mehrjährigen Tätigkeit als Assistent am Institut für Internationales Prozessrecht in Würzburg und als Referent in der Rechtsabteilung des Europarats in Straßburg trat Herr Hardraht 1970 in den Hamburger Justizdienst als Richter ein. 1972 bis 1979 war er als Referent für Zivilrecht in der Justizbehörde Hamburg tätig. Er vertrat in dieser Zeit die Stadt Hamburg im Rechtsausschuss und dessen Unterausschuss im Bundesrat. Nach einer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Hamburg übernahm er die Leitung der Allgemeinen Verwaltung der Justizbehörde (Personal, Haushalt, Bau, Organisation, IT). Mit der Wiedervereinigung übernahm Herr Hardraht die gleiche Funktion im Sächsischen Staatsministerium der Justiz, wo er 1992 zum Staatssekretär ernannt wurde. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Justizsenator in Hamburg wurde Herr Hardraht 1995 zum Staatsminister des Innern im Freistaat Sachsen berufen. Seit seinem Ausscheiden aus dem „Kabinett Biedenkopf“ ist Herr Hardraht in Dresden 2002 als Rechtsanwalt tätig. Von 2004 bis 2010 ist er Partner der Sozietät Petersen Gründel, von 2011 bis 2021 Partner bei Petersen Hardraht Pruggmayer und seit 2022 als Of Counsel tätig.   Herr Hardraht ist auf die Bereiche der allgemeinen Kommunalberatung von kommunalen Unternehmen und Zweckverbänden, insbesondere auf gemeindliche Organisationen, Haushaltsrecht und Haushaltskonsolidierung spezialisiert. Sein Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse und interkommunaler Kooperationen. Schwerpunkte bei Herrn Hardraht sind ferner die Moderation und Rechtsberatung bei Industrieansiedlungen sowie die Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Braunkohleabbaggerung und -verstromung im Freistaat Sachsen.

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