Beiträge zum Bau- und Architektenrecht
Das Corona-Virus als Leistungshindernis im Baurecht – berechtigte und unberechtigte Behinderungsanzeigen von Architekten, Ingenieuren und Handwerkern
Das Corona-Virus und die damit einhergehenden Maßnahmen führen zunehmend zu weitreichenden Konsequenzen für die Wirtschaft. Davon bleibt auch die Baubranche nicht verschont, die längst wie viele andere von der Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem globalen Handel profitiert und die Beschränkungen nun umso stärker zu spüren bekommt.
Das wirft notwendigerweise Fragen danach auf, wer für die durch Materialengpässe, Arbeitsausfälle und Ähnliches zunehmend gestörten Bauabläufe im Rahmen bestehender Verträge haftet und wie auf die neue Situation im Rahmen von Nachtragsvereinbarungen…
DIE AUSWIRKUNGEN DER HOAI-ENTSCHEIDUNG DES EUGH
Die Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) hat die Säulen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelrecht ins Wanken gebracht. Sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite scheint sich eine Art Goldgräberstimmung zu verbreiten. Was sind die Folgen der Entscheidung für die Vergabe von Architektenleistungen? Wie wirkt sich die Entscheidung auf laufende und zukünftige Honorarprozesse aus?
Entscheidung des EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem mit Spannung erwarteten Urteil festgestellt, dass die Bundesrepublik…
Leipzig forciert Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung – „Milieuschutzsatzung“ Teil 1 –
Nachdem die Ankündigung der Stadt Leipzig, den Erlass einer Milieuschutzsatzung prüfen zu wollen, durch die lokalen Medien geistert und Eigentümer, Bauträger und Investoren in Unruhe versetzt, haben wir uns den aktuellen Stand des Verfahrens sowie die Auswirkungen einer solchen Satzung genauer angesehen.
Zweck einer Erhaltungssatzung
Das grundsätzliche Ziel sogenannter Sozialer Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Durchmischung eines betroffenen Stadtteils zu erhalten und gleichzeitig die Verdrängungsprozesse in diesem Stadtteil abzumildern.…
Neue Entscheidung zum Bauträger- und Grundstücksrecht
Wann kann ein Grundstückskaufvertrag formlos geändert werden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung vom 14. September 2018 (Az. V ZR 213/17) trotz massiver Kritik aus der zivilrechtlichen Literatur und gegen die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2017, Az. 10 U 140/16) an seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung (u. a. BGH, Urteil vom 28. September 1984, Az. V ZR 43/83) festgehalten, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen eines Grundstückskaufvertrages…
Haftungsrisiken von Bauträgern wegen unwirksamer Abnahmeklauseln
Zwei jüngere Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (OLG München) vom 24. April 2018, Az. 28 U 3042/17 und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe) vom 10. April 2018, Az. 8 U 19/14 (bislang nur kostenpflichtig veröffentlicht), führten den betroffenen Bauträgern auf schmerzhafte Art und Weise das Risiko vor Augen, das mit unwirksamen Abnahmeklauseln verbunden ist.
Problemaufriss
In beiden entschiedenen Fällen verfolgte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgreich Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum gegen den Verkäufer…
Werkvertragsrecht: Das Aus für fiktive Mangelbeseitigungskosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Grundsatzentscheidung vom 22. Februar 2018 (Az. VII ZR 46/17) der seit Jahrzehnten bestehenden Auffassung, wonach im Werkvertragsrecht der Schaden des Bestellers wegen eines Mangels nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen werden kann, jüngst eine klare Absage erteilt. Er hat dafür auch seine eigene bisherige Rechtsprechung revidiert.
Zu entscheiden war folgender verkürzt dargestellter Sachverhalt
Ein Ehepaar hatte bei der Errichtung eines Eigenheims die Natursteinarbeiten im Außenbereich von einem Architekten…
Neues Bauvertragsrecht: VOB/B bleibt unverändert
VOB/B sind Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Klauseln der VOB Teil B sind keine gesetzlichen Regelungen, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern die VOB/B nicht „als Ganzes“, also vollständig und ohne jegliche Änderung, in den Vertrag einbezogen wird, sind deren einzelne Klauseln einer AGB-Kontrolle nach § 307 ff. BGB zugänglich. Daraus kann die Unwirksamkeit einzelner Klauseln resultieren, wenn diese den Vertragspartner des Klauselverwenders beispielsweise unangemessen benachteiligen, etwa weil ihr Inhalt gegen das gesetzliche Leitbild verstößt.
Risiko…
Reform des Bauvertragsrechts – Baukammern in Sachsen
Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualenRechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren hat zu wesentlichen Änderungen des Werkvertragsrechtes geführt, worüber ich hier bereits berichtet habe.
§ 72a GVG – Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauleistungen
Für die betroffenen Architekten, Ingenieure und Firmen der Bauwirtschaft eher unbemerkt ist durch dieses Gesetz ein neuer § 72a GVG in das Gerichtsverfassungsgesetz…
Bauvertrag: Mengenmehrung in Bedarfspositionen – Ist die Vergütung anzupassen?
Wenn in einem VOB/B-Werkvertrag die unter einem Einheitspreis erfassten Mengen um mehr als 10 % von den bei Vertragsabschluss vorgegebenen Vordersätzen abweichen, eröffnet die Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VOB/B einen Anspruch der Vertragsparteien auf Anpassung der vereinbarten Vergütung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jüngst (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017, Az. XII ZR 8/17) die Gelegenheit klarzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Vergütungsanpassung bei in der Praxis häufig anzutreffenden Bedarfspositionen verlangt werden kann.
Anwendungsvoraussetzung…
BGH zum Entschädigungsanspruch des Unternehmers aus § 642 Abs. 1 BGB : „Bauzeitanspruch“ umfasst nur die im Behinderungszeitraum anfallenden Mehrkosten
In seiner brandaktuellen Entscheidung vom 26. Oktober 2017, Az. VII ZR 16/17 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun einen Schlussstrich unter eine der am meisten umstrittenen Fragen des Baurechts gezogen und gleichzeitig verbindliche Leitplanken für die zukünftige Dokumentation und Durchsetzung sogenannter „Bauzeitansprüche“ eingeschlagen.
Anspruchsgrundlage:
§ 2 Abs. 5 oder 6, § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B oder § 642 Abs. 1 BGB
Verändern sich während der Bauphase die vereinbaren Ausführungsfristen oder -termine, kann dies:
• auf einer Vereinbarung der Parteien beruhen,
• die willentliche…