Beiträge zum Bankrecht und Finanzierungen

11.04.2016

Zinsswapgeschäfte: Aufklärungspflicht auch gegenüber gewerblichen und kommunalen Kunden

  Anfänglicher negativer Marktwert Mit seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. März 2011 – XI ZR 33/10 – („Ille-Papier“) hatte der BGH erstmals entschieden, dass wegen des erheblichen Interessenkonflikts gegenüber ihrem Kunden eine Bank über den anfänglichen negativen Marktwert eines von ihr selbst strukturierten Zinsswapgeschäfts aufzuklären hat. Unterlässt sie das, verletzt sie ihre Beratungspflicht aus dem im Zuge des Abschlusses eines Zinsswapvertrages ebenfalls zustandegekommenen Kapitalanlageberatungsvertrag schwerwiegend. Die Einwendung eines Mitverschuldens…