WISSENSWERTES | 28.08.2018

Sächsischen Kommunen drohen erhebliche Defizite – Kostenerstattungsanspruch bei der Straßenentwässerung soll abgeschafft werden

Das sächsische Kabinett hat am 26. Juni 2018 den Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes beschlossen. Neben zahlreichen sinnvollen Änderungen soll die Regelung des § 23 Abs. 5 SächsStrG umfassend novelliert werden.

Vorgesehen ist die Bestimmung der OD-Pauschalen des Bundes als „Soll“, wenn sich Straßenbaulastträger und Kommune vertraglich über eine gemeinsame Anlage einigen.

Damit entfiele der gesetzliche Anspruch der Kommunen immer dann, wenn eine Einigung gerade nicht zustande kommt. Bislang haben die Kommunen bei Bau und Erneuerung einer gemeinsamen Anlage mit dem Straßenbaulastträger einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe der sogenannten Fiktivkosten, d.h. der Kosten, die dem Straßenbaulastträger bei Bau oder Erneuerung einer eigenen Anlage entstanden wären, vgl. hierzu auch unseren Beitrag.

Da die OD-Pauschalen jedoch bei weitem nicht auskömmlich sind, würde dies eine erhebliche Belastung der kommunalen Haushalte bewirken. Wir verweisen hierzu auf unseren weiteren Beitrag.

Mehr als dreißig sächsische Kommunen haben sich daher gemeinsam an die Öffentlichkeit gewandt, um auf die Lage hinzuweisen, die ihnen droht. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie beim AZV Espenhain.

Die geplante Änderung wird auch vom Sächsischen Städte- und Gemeindebund heftig kritisiert, der hierzu bereits am 23. August 2018 eine entsprechende Presseerklärung abgegeben hat.
 

Fazit

Kommt die Änderung des § 23 Abs. 5 SächsStrG tatsächlich wie vorgeschlagen zustande, wird es für die meisten Kommunen wirtschaftlich und haushaltsrechtlich kaum mehr möglich sein, den überörtlichen Straßenbaulastträgern eine Mitbenutzung ihrer Abwasseranlagen zu gestatten. Verfassungsrechtlich kann eine Verletzung der kommunalen Rechte nach Art. 85 Abs. 2 Satz 2 der Sächsischen Verfassung eintreten. Der weitere Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt derzeit abzuwarten.


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