WISSENSWERTES | 07.07.2025

Online-Handel: Pflicht zur Einbindung des OS-Links entfällt

 

Seit dem Inkrafttreten der ODR-Verordnung (EU) 524/2013 im Jahr 2016 waren Online-Händler (Anbieter von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen gegenüber Verbrauchern) verpflichtet, über die Möglichkeit der Online-Streitbelegung zu informieren. Dafür musste auf die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Streitbeilegungs-Plattform mittels Link verwiesen werden. Dieser Link, auch bekannt als „OS-Link“, musste daher bei Online-Händlern bislang im Impressum eingebunden werden.

 

Streitbeilegungs-Plattform als Alternative

 

Die OS-Plattform sollte Verbrauchern die Möglichkeit einer einfachen, schnellen, kostengünstigen und außergerichtlichen Streitbeilegung bieten. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Onlinekäufen sollte die Plattform die Beilegung von Streitigkeiten im fortschreitenden Ausbau der Online-Märkte erleichtern und den Binnenmarkt stärken.

 

Schwierige Umsetzung

 

Viele Online-Händler kamen ihrer Pflicht zur korrekten Einbindung des OS-Links (in anklickbarer Form und mit eindeutiger Bezeichnung) jedoch nicht oder nur unvollständig nach. Das führte in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Abmahnungen und Gerichtsverfahren. Bei den Online-Händlern sorgten die rechtlichen Unsicherheiten für erheblichen Aufwand bei der rechtssicheren Gestaltung von Onlinepräsenzen und dafür, dass oft Unterlassungserklärungen abgegeben werden mussten.

 

Neue EU Verordnung

 

Die OS-Plattform fand nur spärlich anklang, sodass seit ihrer Einführung nur rund 200 Beschwerden pro Jahr aus der gesamten EU über die Plattform eingereicht wurden, was deutlich unter den Erwartungen lag. Aus Kosteneffizienzgründen musste die EU daher handeln und hat die bisherige Verordnung durch die neue Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben.

 

Die Tätigkeit der Plattform selbst wurde bereits zum 20.März 2025 eingestellt. Spätestens ab 20. Juli dieses Jahres werden alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, von der Plattform gelöscht.

 

Alternative Streitschlichtung weiterhin relevant

 

Nicht zu verwechseln sind die Angaben gemäß der ODR-Verordnung allerdings mit den Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung, die in §§ 36, 37 VSBG (Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) geregelt sind.

 

Danach sind Unternehmer, die eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, verpflichtet, Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darüber zu informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur Unternehmern, die zum 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.

 

Praxistipps

 

1. Entfernung des OS-Links

 

Zum 20.07.2025 müssen die Informationen zur Online-Streitbeilegung samt OS-Link entfernt werden. Dies betrifft alle Stellen, an denen darauf verwiesen wird (Impressum, AGB, Hinweise auf anderen Verkaufsplattformen etc.). Dies ist besonders wichtig, da der Verbleib der Hinweise ohne das Vorhandensein der Plattform abgemahnt werden kann.

 

2. Überprüfung von Unterlassungserklärungen

 

Unterlassungserklärungen, in denen die Einbindung des OS-Links geregelt wurde, sollten überprüft werden. Bei Unterlassungserklärungen, die an eine Gesetzesänderung gekoppelt sind, entfällt die Pflicht zur Unterlassung automatisch zum 20. Juli 2025.

 

Bei Unterlassungserklärungen, die den Passus zur Gesetzesänderung nicht enthalten, besteht Handlungsbedarf. Zwar entfällt die gesetzliche Verpflichtung, dennoch kann eine individuelle Verpflichtung aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung fortbestehen.

 

3. Überprüfung der Informationen zur alternativen Streitschlichtung

 

Die Pflichtinformationen gemäß §§ 36, 37 VSBG zur alternativen Streitbeilegung sind weiterhin gültig und sollten auf ihre Aktualität und korrekte Einbindung überprüft werden.

 

Fazit

 

Mit dem Wegfall der OS-Plattform entfällt eine Informationspflicht für Online-Händler – und damit auch ein häufiger Abmahnungsgrund. Dennoch bleibt die alternative Streitschlichtung ein wichtiges Instrument zum Konfliktmanagement und zur Entlastung der Gerichte. Die korrekte Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten wird Online-Händler dennoch weiterhin beschäftigen. Eine rechtliche Überprüfung bestehender Texte und Erklärungen ist daher regelmäßig empfohlen, um Abmahnungen und Haftungsrisiken zu vermeiden.


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