WISSENSWERTES | 09.03.2018

„OD-Pauschalen“ der Ortsdurchfahrten-richtlinie des Bundes (ODR) angehoben

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „OD-Pauschalen“ der Ortsdurchfahrtenrichtlinie des Bundes (ODR) wie folgt angehoben:

  • Die Grundpauschale wurde von EUR 146,00 auf EUR 166,00 je laufender Straßenmeter angehoben.
  • Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich des Umweltschutzes beträgt nun EUR 33,00 statt wie bisher EUR 29,00 je laufender Straßenmeter.
  • Die Pauschale für Straßeneinläufe wurde von EUR 410,00 pro Einlauf auf EUR 530,00 erhöht.

Bei Altfällen soll es bei der vereinbarten Pauschale verbleiben.

Die Erhöhung wurde mit der Erhöhung der Baukosten und dem entsprechenden Bauindex begründet.

Veröffentlicht wurde die Änderung im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2017, zu finden in Heft 2 des Verkehrsblattes (VkBl.) 2018, Seite 106 (VkBl. 2018 S. 106).

Zu beachten ist, dass auch diese Anhebung die OD-Pauschalen nicht auskömmlich macht. Wir verweisen hierzu auf unseren Beitrag aus dem Vorjahr: Aktuelles Gutachten: „OD-Pauschalen“ der Ortsdurchfahrtenrichtlinie des Bundes (ODR) bei Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen zur Entwässerung überörtlicher Straßen decken nur ca. ¼ der angemessenen Kosten


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„OD-Pauschalen“ der Ortsdurchfahrtenrichtlinie des Bundes (ODR) erneut angehoben

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