TERMINE | 12.06.2020

Webinar „Temporäre Mehrwertsteuersenkung – Was Unternehmen jetzt beachten müssen.“

 

Am 19. Juni 2020 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr wird Steuerberaterin Birgit Porompka ein kostenfreies Webinar zum Thema „Temporäre Mehrwertsteuersenkung – Was Unternehmen jetzt beachten müssen.“ veranstalten.

 

Am 3. Juni 2020 hat die Große Koalition ein Konjunkturpaket beschlossen, das vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 zu einer temporären Absenkung der Steuersätze (von 19 % Umsatzsteuer auf 16 % und von 7% Umsatzsteuer auf 5 %) führen soll.

 

Die Absenkung der Mehrwertsteuersätze bedeutet für die Unternehmen, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind.

 

Themen:

 

Temporäre Absenkung der Steuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5%:

    • Wann gilt welcher Umsatzsteuersatz?
    • Was ist bei vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelten zu beachten?
    • Was sind teilbare und nicht teilbare Leistungen?
      • Wann werden Anzahlungen mit 16% oder 19% versteuert?
      • Wie werden Anzahlungen korrekt verrechnet?
      • Was ist bei der Erstellung der Schlussrechnung zu beachten?
      • Besteht eine Verpflichtung, Zwischenabrechnungen zu erstellen?
    • Müssen alle Dauerrechnungen bzw. Verträge (Mitgliedsbeiträge, Zeitschriften-Abos, Lizenzverträge) angepasst werden?
    • Wie sind vereinbarte Pauschalvergütungen, z.B. mit Endverbrauchern, zu behandeln?Wie werden Einzweck- und Mehrzweckgutscheine bei Verkauf und Einlösung behandelt?
    • Ist eine verstärkte Rechnungseingangsprüfung, z.B. auch Reisekostenabrechnung vorzunehmen?  Wie sind fehlerhafte Eingangsrechnung zu behandeln?
    • Wie werden Bonuszahlungen bzw. -abrechnungen für das Geschäftsjahr 2020 besteuert?
    • Gibt es auch Änderungen bei den Durchschnittssteuersätzen?
    • Verändert sich die Nettoauszahlung für die Arbeitnehmer wegen der Änderung des Steuersatzes bei Sachbezügen wie z.B. beim PKW-Eigenverbrauch?

 

Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats

 

Steuersatzsenkung für Restaurant- und Verpflegungsleistungen

    • Welche Unternehmen/Betreibe sind davon betroffen? (Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cateringunternehmen, Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien, Metzgereien)
    • Wie ist die Abgrenzung von Lebensmittellieferungen und Restaurationsdienstleistungen vorzunehmen?

 

Anpassung der Buchhaltung

    • Anpassung Kontenrahmen – Update des Softwareanbieters rechtzeitig einspielen
    • Kassensysteme sind umzustellen

 

Ihre Anmeldung nehmen wir bis zum 18. Juni 2020, 12.00 Uhr über den unten aufgeführten Button entgegen.

 

Am 18. Juni erhalten Sie den Link für die Webinar-Plattform „Zoom“.

 

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen unter der 0341 355 8170 zur Verfügung.


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