WISSENSWERTES | 09.05.2019

Immissionsschutz: Zwischenstand zur “TA Abstand“

 
Dass zur weiteren Konkretisierung des im Wege der Umsetzung der Seveso III-Richtlinie neu in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeführten Kriteriums des „angemessenen Sicherheitsabstandes“ eine allgemeine Verwaltungsvorschrift (Technische Anleitung (TA) Abstand) erlassen werden soll, hatten wir bereits berichtet.
 

Zeitpunkt des Inkrafttretens weiterhin unklar

Zwar ist derzeit das Erlassdatum der TA Abstand immer noch nicht genau vorauszusehen, dennoch gibt es nennenswerte Zwischenschritte. So findet in Abarbeitung des Eckpunktepapiers des Bund/Länder-Arbeitskreises „TA Abstand“ vom Herbst 2017 zurzeit ein intensiver fachlicher Austausch auf Bund-/Länderebene statt. Insbesondere wird darüber beraten, welche Verfahren zur Ermittlung des in Rede stehenden Abstandes mit bisherigen Abstandsermittlungen vereinbar sind.
 

LAI-Leitfaden vom Juni 2018

In diesem Zusammenhang ist der Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissi-onsschutz (LAI) zur Erstellung von Gutachten, welche sich mit der Ermittlung des angemes-senen Sicherheitsabstandes befassen vom Juni 2018 zu nennen.
Der LAI-Leitfaden formuliert Anforderungen an Struktur, Umfang und Detailtiefe für die vor-genannten Gutachten. Er schlägt sieben Grobgliederungspunkte mit weiteren Untergliede-rungen für ein Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes vor:
 
– 1. Allgemeine Angaben
– 2. Veranlassung und Aufgabenstellung
– 3. Beschreibung der Umgebung des Betriebsbereiches
– 4. Beschreibung des Betriebsbereichs
– 5. Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes
– 6. Anlagen
– 7. Zusammenfassung
 
Betrachtet man die Empfehlungen des Leitfadens, insbesondere die Punkte 3. bis 5., so kann festgestellt werden, dass der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS 18-Leitfaden) als Grundlage diente. Dessen Grundgerüst – zu betrachtende Szenarien und anlagenbezogene Faktoren – ist entsprechend der Tatsache, dass der angemessene Sicherheitsabstand für den konkreten Einzelfall bestimmt werden muss, erweitert worden. So empfiehlt der LAI-Leitfaden (neben den anlagenbezogenen Faktoren, wie sie bereits im KAS 18-Leitfaden zu finden waren), auch die Umgebung des Betriebsbereiches mit ihren spezifischen Besonderheiten in den Blick zu nehmen und diese in Bezug zu den Berechnungen der betrachteten Szenarien zu setzen.
 

Fazit

Weil es sich – zumindest bis Inkrafttreten der TA Abstand – bei dem Begriff der „Angemessenheit“ des Sicherheitsabstandes um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der voll gerichtlich überprüfbar ist, liefert der LAI-Leitfaden vorerst hilfreiche Empfehlungen zum Inhalt einer gutachterlichen Bestimmung. Ob und inwieweit er auch zum Inhalt der TA Abstand werden wird, bleibt aber noch abzuwarten.
 
Zu der Frage, wie der angemessene Sicherheitsabstand in der Zwischenzeit bestimmt werden kann, aber auch zu anderen immissionsschutzrechtlichen Problematiken beraten wir Sie gerne vor Ort oder an einem unserer mitteldeutschen Standorte in Dresden, Leipzig und Chemnitz.


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