WISSENSWERTES | 31.08.2023
Bürokratieabbau geplant – Lockerung strenger Schriftformerfordernisse im Arbeitsrecht
Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), beschlossen. Durch die in verschiedensten Bereichen geplanten Änderungen sollen bürokratische Hürden abgebaut und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Vorausgegangen war eine Umfrage unter Verbänden, die bis Februar 2023 lief.
Neuerungen für das Arbeitsrecht – Schriftform entfällt
– Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll die elektronische Form die Regel werden und damit das veraltete Schriftformerfordernis ablösen. Folgerichtig soll z.B. in § 630 BGB für die Erteilung von Arbeitszeugnissen die elektronische Form ermöglicht werden. Ob das auch für Kündigungen gelten soll, die nach § 623 BGB bisher strenger Schriftform unterliegen, ist dem Eckpunktepapier allerdings nicht zu entnehmen.
– Im Nachweisgesetz (NachwG), das erst zum 1. August 2022 erheblich verschärft wurde und seitdem Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern die wesentlichen Arbeitsbedingungen in schriftlicher Form auszuhändigen (wir berichteten darüber hier), soll nun das Schriftformerfordernis teilweise entfallen. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wird. Das soll auch für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten.
– Im ArbeitszeitG (ArbZG) sowie im JugendarbeitsschutzG (JArbSchG) geregelte Aushangpflichten sollen künftig auch dadurch erfüllt werden können, dass der Arbeitgeber die Informationen über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt. Arbeitnehmer müssen aber freien Zugang zu diesen Informationen haben.
– Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), soll das Schriftformerfordernis für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit durch die Textform ersetzt werden.
Sollten die Änderungen wie geplant beschlossen werden, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung, war doch insbesondere die Beibehaltung der strengen Schriftform anlässlich der Änderung des NachwG im August 2022 nicht (mehr) nachvollziehbar.
Hoffen wir, dass diesen kleinen Änderungen weitere folgen werden!