Strafbefreiende Selbstanzeigen und Nacherklärungen

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der strafrechtlichen Steuer-Ermittlungsverfahren erheblich zugenommen; nicht zuletzt befördert durch staatlichen Ankauf entsprechender interner Datensätze von Finanzinstituten. Steuerhinterziehung ist, unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern, kein Kavaliersdelikt. Entsprechend unnachgiebig gehen Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzbehörden gegen mutmaßliche steuerliche Straftatbestände vor, indem deutlich schneller entsprechende Ermittlungsverfahren eröffnet werden.

PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER steht in solchen Fällen für eine rasche und professionelle Beratung zur Verfügung, insbesondere auch bei der Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen. Gerade in diesem Bereich ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Erfahrung notwendig. Jeder Fall wird einer gesonderten rechtlichen und steuerlichen Würdigung unterzogen.

Die Berater bei PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER greifen dabei auf die Expertise in den Bereichen des Einkommen-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts sowie im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht zurück. Bei der strafrechtlichen Bewertung arbeiten wir eng mit erfahrenen Strafverteidigern zusammen.

Eine fachübergreifende Betreuung ist auch bei der Nacherklärung unerlässlich, denn die Abgabenordnung stellt in diesen Fällen sehr hohe Anforderungen: Die Nacherklärung muss vollständig sein und rechtzeitig erfolgen. Darüber hinaus sind auch sämtliche Jahresabschlüsse, Bilanzen und Steuererklärungen zu prüfen und möglicherweise zu berichtigen oder zu ergänzen. Hier verstärken wir unsere Expertise wirksam durch den fachlichen Rat unserer Schwestergesellschaft PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG.