Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren
Unternehmen und Finanzverwaltung haben oft unterschiedliche Auffassungen, wie steuerliche Sachverhalte zu betrachten sind. Ein Rechtsbehelf (Einspruch) gegen einen Steuerbescheid kann ein wirksames Mittel sein, eine für das Unternehmen vorteilhafte Betrachtung der Sachverhalte durchzusetzen. Naturgemäß strebt auch die Finanzverwaltung danach, das aus ihrer Sicht bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
In diesem Spannungsfeld bietet PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER die notwendige fachliche Expertise, um mit den Rechtbehelfsstellen in den Finanzverwaltungen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Eine Begleitung schon von Beginn einer streitigen Steuerfrage an kann insbesondere dann zielführend sein, wenn der Sachverhalt erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben könnte und deshalb später Klageverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof möglich oder unvermeidbar erscheinen.
Erfolgreiche Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren setzen eine umfassende Prüfung und nachvollziehbare Darstellung der streitigen Steuerfragen sowie eine profunde Kenntnis des materiellen Steuerrecht und des Verfahrensrechts (Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung) voraus.
Unsere steuerlichen Berater verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Steuerverfahren. Sie werden häufig auch von anderen Steuerberatern beauftragt, Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren zu führen. Dabei ist es für PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER selbstverständlich, die direkte Mandatsbeziehungen zwischen diesen Steuerberatern und deren Mandanten uneingeschränkt zu wahren.