Vergaberecht
Wir beraten öffentliche Auftraggeber, vor allem Kommunen, Körperschaften sowie öffentliche Unternehmen, aber auch Zuwendungsempfänger und Unternehmen aus den Sektorenbereichen, vor allem aus dem Bereich der Energiewirtschaft, in allen Fragen des Vergaberechts. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in
- der Strukturierung von Vergabeverfahren, von der Klärung von Vorfragen über die Erstellung der Vergabeunterlagen bis zur Erteilung des Zuschlags
- der Erarbeitung von auf den jeweiligen Leistungsgegenstand zugeschnittenen Vertragsentwürfen als Bestandteil der Vergabeunterlagen
- der vergaberechtlichen und -strategischen Beratung bei Bieteranfragen und -rügen im laufenden Vergabeverfahren
- dem Führen von Vertragsverhandlungen, Aufklärungsgesprächen, Preis- und Kalkulationsprüfungen
- der Unterstützung bei der vergaberechtskonformen Wertung von Angeboten, insbesondere von Leistungskonzepten, dem Ausschluss von Bietern sowie der Auskömmlichkeitsprüfung von Angebotspreisen
- der Erarbeitung von Vergabevorschlägen und deren Präsentation in den Entscheidungsgremien
- der Beratung im Umgang mit Presseanfragen im Rahmen laufender bzw. nach dem Abschluss von Vergabeverfahren
- der Erstellung bzw. (End-)Kontrolle der Vergabedokumentation
- der vergaberechtskonformen Gestaltung von Inhouse-Lösungen bzw. öffentlich-öffentlichen Kooperationen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Vermerke, Dokumentationen und Beschlussvorlagen
- der Vertretung des öffentlichen Auftraggebers in Prüf- bzw. Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission bzw. Aufsichts- oder Zuwendungsbehörden
Unsere Beratung bezieht sich sowohl auf das klassische ober-(Bundes- bzw. GWB-) und unterschwellige Vergaberecht als auch auf die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Sie schließt die Gestaltung und Begleitung von Verfahren zur Vergabe von Leistungen ein, die insbesondere aus unionsrechtlichen Gründen vergaberechtsähnlich ausgestaltet werden müssen. Unsere Mandanten vertreten wir auch in Nachprüfungsverfahren, insbesondere bei den Vergabekammern und –senaten der Oberlandesgerichte.
Wir werden branchenabhängig auch auf Bieterseite tätig. Hier zählen zu unseren Leistungen insbesondere
- die verfahrensstrategische Beratung bei der Beteiligung des Bieters im Vergabeverfahren
- die Prüfung von Verfahrensbekanntmachungen und Vergabeunterlagen auf Vergaberechtsverstöße, insbesondere auch zu den vom Auftraggeber gestellten Anforderungen an das Unternehmen oder an die Vertragsdurchführung (z.B. Eignungsanforderungen, vergabefremde Kriterien)
- die Erstellung von Bieteranfragen und Bieterrügen
- die Vertretung in vorgelagerten Marktkonsultationen bzw. Interessenbekundungsverfahren
- die Vorprüfung von Angeboten auf Konformität mit den vom Auftraggeber geforderten Nachweisen, Erklärungen und Preisangaben
- die Vertretung im Verhandlungsverfahren, insbesondere bei Vertragsverhandlungen
- die Vertretung des Bieters in Rechtsschutz-, insbesondere Vergabenachprüfungsverfahren
- das Führen von Beschwerden wegen Verstößen gegen europäisches Vergaberecht bei der Europäischen Kommission oder bei nationalen Aufsichtsbehörden