Urheber- und Medienrecht
Wir beraten Rundfunkanstalten, Verlage, Landesmedienanstalten, Online-Medien, Film- und Fernsehproduzenten, Rechteverwerter und sonstige Medienschaffende in sämtlichen wesentlichen Fragen des Urheber- und Medienrechts.
– Presse- und Äußerungsrecht
– Ansprüche aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrecht
– Recht am eigenen Bild
– Auskunfts- und Informationsansprüche
– Pressespezifisches Strafrecht (Beleidigung, Verleumdung etc.)
– Rundfunkrecht, insbesondere die Zulassung, Fragen der Frequenzvergabe sowie das Aufsichts- und Werberecht
– Veranstaltungsrecht
– Urhebervertragsrecht, insbesondere Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Filmproduktionsverträgen, Verträgen mit Mitwirkenden sowie Lizenzverträgen
– Urheberrechtsverletzungen, insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung sowie Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche
– Foto- und Bildrecht
– Internetveröffentlichungen
– Verlagsrecht