Krankenhaus- und Vertragsarztrecht

Wir beraten sowohl institutionelle Einrichtungen wie Krankenhäuser, MVZ und Praxen als auch Berufsträger aus dem ärztlich-medizinischen Bereich sowie sonstige Gesundheitsdienstleister in allen wesentlichen Fragen des Krankenhausrechts, insbesondere zu den Themen:

  • Krankenhausrecht, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich Schiedsstellen- und Genehmigungsverfahren
  • Begleitung Budget- und Entgeltverhandlungen
  • DRG-Abrechnungen von Krankenhäusern und Abrechnungsprüfungen durch Krankenkassen
  • Vergütungsrechtliche Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Wahlleistungspatienten
  • Krankenhausspezifisches Arbeitsrecht
  • Ausgliederung und Privatisierung
  • Chefarztvertragsrecht
  • Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern sowie Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der Ermächtigung von Krankenhausärzten sowie bei der Zusammenarbeit mit Beleg- und Honorarärzten
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit den Bestimmungen gem. § 116b Abs. 2 SGB V sowie der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)

Im Vertragsarztrecht befassen wir uns insbesondere mit:

  • Ärztlichem Berufsrecht
  • MVZ-Gründungen und Vertragsgestaltung
  • Praxiskaufverträgen
  • Zulassungsrecht
  • Recht der gemeinschaftlichen Berufsausübung, ärztliche Kooperationsmodelle
  • Ärztlichem Vertragsrecht
  • Leistungs- und Vergütungsrecht der Heilberufe

Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit Fragen zur:

  • Healthcare Compliance
  • Vergaberecht im Gesundheitswesen



Weitere Informationen



Aktuelles zum Thema Krankenhaus- und Vertragsarztrecht

WISSENSWERTES | 25.03.2020

CORONA-Pandemie: Entlastung von Krankenhäusern, Vertragsärzten und Pflegeeinrichtungen

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 den Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) beschlossen. Es soll noch in der 13. K...

WISSENSWERTES | 04.07.2016

Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen in Kraft

Am 4. Juni 2016 ist das vieldiskutierte Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Der Gesetzgeber sah sich zum Handeln veranlasst, weil infolge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 unzulässige Zuwendungen an niedergelassene Ärzte zur Beeinflussung des ärztlichen Verhalt...