Krankenhaus- und Vertragsarztrecht
Wir beraten sowohl institutionelle Einrichtungen wie Krankenhäuser, MVZ und Praxen als auch Berufsträger aus dem ärztlich-medizinischen Bereich sowie sonstige Gesundheitsdienstleister in allen wesentlichen Fragen des Krankenhausrechts, insbesondere zu den Themen:
- Krankenhausrecht, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich Schiedsstellen- und Genehmigungsverfahren
- Begleitung Budget- und Entgeltverhandlungen
- DRG-Abrechnungen von Krankenhäusern und Abrechnungsprüfungen durch Krankenkassen
- Vergütungsrechtliche Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Wahlleistungspatienten
- Krankenhausspezifisches Arbeitsrecht
- Ausgliederung und Privatisierung
- Chefarztvertragsrecht
- Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern sowie Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten
- Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der Ermächtigung von Krankenhausärzten sowie bei der Zusammenarbeit mit Beleg- und Honorarärzten
- Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit den Bestimmungen gem. § 116b Abs. 2 SGB V sowie der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
Im Vertragsarztrecht befassen wir uns insbesondere mit:
- Ärztlichem Berufsrecht
- MVZ-Gründungen und Vertragsgestaltung
- Praxiskaufverträgen
- Zulassungsrecht
- Recht der gemeinschaftlichen Berufsausübung, ärztliche Kooperationsmodelle
- Ärztlichem Vertragsrecht
- Leistungs- und Vergütungsrecht der Heilberufe
Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit Fragen zur:
- Healthcare Compliance
- Vergaberecht im Gesundheitswesen