Gemeindliche Organisation, Haushaltsrecht und Haushaltskonsolidierung

Wir beraten Städte, Gemeinden sowie kommunale Verbände und Institutionen bei der Erfüllung haushaltsrechtlicher Pflichten, insbesondere bei der:

  • Aufstellung, Beschluss und Genehmigung von Haushaltsplänen
  • Erstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten
  • Beratung bei der Erstellung von Organisationsuntersuchungen, bei der Strukturierung von kommunalen Einrichtungen und der Erstellung von Personalentwicklungskonzepten

Im Bedarfsfall ergänzen wir unsere Expertise mit dem fachlichen Rat anderer namhafter Beratungsunternehmen, mit denen wir seit Jahren erfolgreich kooperieren.