Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an Windenergieanlagen (WEA) stellt einen wichtigen Baustein für die Steigerung der Akzeptanz erneuerbarer Energien auf dem Weg zum 80-Prozent-Ausbauziel im Jahr 2030 dar. Der Bundesgesetzgeber hat hierfür mit § 6 EEG ...
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause führte der Deutsche Bundestag per Artikelgesetz einen neuen § 6 in das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2021) ein. Er trägt die Bezeichnung „Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau“ und enthält neben der ursprünglich in § 36k EEG verankerten Kommunalb...