Daniel Heymann, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Daniel Heymann studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, Dresden und Exeter (U.K.). Er war von 2003 bis 2015 als Rechtsanwalt bei MOHNS TINTELNOT PRUGGMAYER VENNEMANN in Leipzig tätig, ehe er 2016 zu PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER stieß. Herr Heymann ist auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert und verfügt insbesondere im Presse- und Äußerungsrecht über eine beachtliche Expertise. Schwerpunktmäßig berät und vertritt er private Medien und eine Rundfunkanstalt, aber auch von Berichterstattung Betroffene. Zudem ist er in größerem Umfang im Wettbewerbsrecht, dem Datenschutz-recht und im gewerblichen Rechtsschutz tätig.

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Branchen

Aktuelles von Daniel Heymann

WISSENSWERTES | 13.12.2023

Geldbußen nach DSGVO – Weitere Vorgaben des EuGH

Im Mai dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die drei Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des von einem Datenschutz­verstoß Betroffenen nach Art. 82 DSGVO herausgearbeitet. Darüber hatten wir seinerzeit hier berichtet.   Bußgeldfestsetzung gegen juristische Personen?   In eine...

WISSENSWERTES | 17.05.2023

DSGVO – Neues zu Schadensersatz und Unterlassung bei Datenschutzverstößen

Von Unternehmen und im Datenschutz tätigen Juristen lang erwartet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4. Mai 2023 über grundsätzliche Fragen zum Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO entschieden. In Vorabentscheidungsverfahren C-300/21 zur Date...